Grundsatzbeschluss über die Förderung von Sportfesten (Beschluss vom 10.07 2012/11.02.2017 )

Der Kreissportbund Wesermarsch  fördert Gemeinde- /Stadtsportfeste durch eine finanzielle Zuwendung.

Voraussetzung für die finanzielle Zuwendung ist, dass allen im LSB/KSB organisierten, in der Gemeinde/Stadt ihren Sitz habenden Vereinen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet wird. Dieses wird dadurch erreicht, dass der Sportverein oder die Organisation, der bzw. die das Fest organisiert, alle vorstehend aufgeführten Vereine zu einem Treffen schriftlich und rechtzeitig einlädt. Aus der Einladung muss sich der Zweck des Treffens zweifelsfrei ergeben.

Die Nichtteilnahme einzelner Vereine steht der Förderung nicht entgegen, der Charakter eines Gemeinde-/Stadtsportfestes muss jedoch durch die Teilnahme mehrerer Vereine erfüllt sein.
Das Sportfest hat sich zeitlich auf längstens eine Woche zu konzentrieren, dabei können die Veranstaltungen durchaus an verschiedenen Standorten in der Gemeinde/Stadt stattfinden.

Die Zuwendungen werden auf 20 % der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch auf 500,-- € beschränkt. Der ehrenamtliche Personaleinsatz wird nicht gefördert. Eine Abweichung davon bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes.


Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Haushaltslage des  Kreissportbundes und wird vom Gesamtvorstand im Rahmen der

Beschlussfassung des Haushaltsplanentwurfs festgelegt.