Die formlosen Anforderungen sind schriftlich beim Kreissportbund Wesermarsch einzureichen

Förderung der Anschaffung von Sportgeräten durch den Kreissportbund  (Beschlüsse vom 27.06.2006/28.09.2009/02.03.2016)

Grundsatzbeschluss

Grundsätzlich erfolgt bei der Anschaffung von Sportgeräten eine Bezuschussung von bis zu 20%,  bei Anschaffung von Sportgeräten für so genannte Fitnesseinrichtungen von bis zu10% der von dem antragstellenden Verein nachgewiesenen Kosten, sofern diese den Betrag von 500,-- € pro Jahr überschreiten.

Der Betrag von 500,-- € muss dabei nicht für ein Gerät, sondern kann auch durch die Addition der Anschaffungskosten mehrerer Geräte erreicht werden.

Die Höchstbezuschussung beträgt 5.000 € pro Gerät.

Weiter wird die Bezuschussung auf maximal 5.000 € pro Jahr und Verein beschränkt.
 
Anträge auf Bezuschussung des Ankaufs von Sportgeräten müssen bis spätestens zum 15.12. des Anschaffungsjahres bei der Geschäftsstelle des Kreissportbundes eingereicht worden sein. Später eingereichte Anträge werden nicht mehr gefördert.

Es besteht für den antragstellenden Verein kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses.

Erläuternd ist dazu beschlossen worden, dass die Anschaffung von Sportbekleidung, dazu gehören auch Sportschuhe, keine finanzielle Förderung durch den Kreissportbund erfährt.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Manuela Parche

Geschäftsstellenmitarbeiterin

BeSS Servicestelle

 

Breite Straße 31
26919 Brake
Tel: 04401 858 191

Email: kreissportbund.wesermarsch@ewetel.net


Nachrichtlich

Beschlüsse zur Ergänzung zum Grundsatzbeschluss (sind in dem obigen Grundsatzbeschluss bereits eingearbeitet)

 

Sportgerät ist alles, was der Ausübung einer Sportart dient und nicht Sportstätte ist, d.h.,

es hat grundsätzlich mobil zu sein.

Der Geschäftsführer des Kreissportbunds kann bei Förderungen, die im Einzelfall den

Betrag von 2.000,-- € übersteigen, den Nachweis der Nachhaltigkeit anfordern.

(Beschluss vom 25.02.2013)

 

Ergänzung zum Grundsatzbeschluss:

Die Höchstbezuschussung beträgt 5.000,-- € pro Gerät. Weiter wird die Bezuschussung auf max. 5.000,-- € pro Jahr und Verein beschränkt.

(Beschluss vom 29.06.2015)