Sportstättenbau


Fördermöglichkeiten

Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).

Förderanträge sind bei dem jeweils zuständigen Sportbund zu stellen. Hier erhalten Sie auch die Antragsunterlagen und Informationen zu den Antragsfristen.

 

Bestandssicherungsmaßnahmen

Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung.

Mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

 

Bestandsentwicklungsmaßnahmen

Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen.

Mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

 

Förderung zur Vorbereitung von Baumaßnahmen

Vorbereitende Untersuchungen werden über die Richtlinie „Sportentwicklungsplanungen und Sportraumentwicklungsprozesse“ sowie über die Kampagne „VEREINt Energie sparen“ gefördert.

Ihr Ansprechpartner

Peter Büsching-Czerny

Geschäftsführer

Stellv. Vorsitzender

 

Hanse Straße 1
26919 Brake
Tel: 04401/81327

Email: pbczerny@web.de

 

Aufgaben


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